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Hier erfahren Sie nützliche Informationen und Wissenswertes rund um das Thema Bauen, Finanzieren und Wohnen.

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1 weit über ein Jahrhundert Bauerfahrung

Über 140 Jahre Geschichte...

bilden das Fundament unserer heutigen Bauerfahrung. Seit 1883 setzt Friederich auf qualitätsbewusstes Bauen mit zeitgemäßer Architektur. Heute umfassen unsere Leistungen den Bau von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, von der Projektierung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Unsere erfahrenen Architekten sorgen durch eine solide Bauweise und die Verwendung umweltfreundlicher, hochwertiger Baustoffe, sowie einer komfortablen Ausstattung, für die Erfüllung Ihrer persönlichen Wohnbedürfnisse. Wir beraten Sie gerne über Sonderfinanzierungen auch für junge Familien.

Bereits seit gestern bauen wir heute auf Technologien von morgen. Überlassen Sie beim Bauen nichts dem Zufall!

Sie fragen

1. Sie fragen nach Referenzen? Hier ein kleiner Auszug:

Herr Münch...
Ihre Bemühen um Ihre Kundenzufriedenheit via Fragebogen nehme ich sehr ernst. ... Damit Sie nicht den Eindruck haben, daß ich alles „nur“ zerreißen will, sei Ihnen hiermit nochmals versichert, daß wir es nicht bereut haben mit Ihnen als Partner den Bau zu bestreiten. Das Wesentliche lief eigentlich ohne Probleme: Termin- und Liefertreue, Seriosität, Professionalität, an den meisten Gewerken auch die Qualität, menschlich-persönlicher Umgang miteinander etc...

Familie Zimmermann…
…Das Gesamtkonzept des Mehrfamilien-Hauses war schlüssig – von der Tiefgarage bis zum Dachgeschoss. Wir waren sofort begeistert… Die Firma Friederich Wohnbau GmbH mit Herrn Lautenbach und Herrn Conz sowie allen Beteiligten Handwerkern… gebühren Dank und Anerkennung. Wir können die Firma Friederich Wohnbau GmbH & Co.KG jederzeit weiterempfehlen.

Familie Erlewein…
Als junge Bauherren waren wir auf der Suche nach einem erfahrenen Partner… wurde uns bewusst, dass wir hier den richtigen Partner am Tisch sitzen haben. …So konnten wir unsere Vorstellungen und die tollen Ideen von Architekt Richter in unserem Traumhaus verwirklichen. …Dann ging es schneller als gedacht… Am 1. März konnten wir nach 6 Monaten und 2 Tagen Bauzeit unsere erste Nacht im Eigenheim verbringen. …Wir können Friederich Wohnbau ohne jegliche Bedenken weiterempfehlen. Gerade als junge Bauherrschaft wird man bei Friederich Wohnbau ernst genommen, geleitet und bei der Verwirklichung seiner Bauträume an die Hand genommen.

Herr Lautenbach…
Freunde und Nachbarn sowie wir, konnten nicht glauben das nach 5 ½ Monaten unser Eigenheim Bezugsfertig war. Das Haus hat unsere Ansprüche weit übertroffen, es passt ALLES!... Man erkennt die Jahrzentelange Erfahrung auf diesem großen Gebiet und kann sich sicher sein den richtigen Partner gewählt zu haben!

Frau Kieninger…
Heute konnte ich meine neue Wohnung tadellos an meinen Mieter übergeben… Alle Fragen wurden unverzüglich geklärt und insbesondere der Bauleiter… war immer sofort zu erreichen und auch ständig vor Ort. … Die Zusammenarbeit war durchweg mit allen Beteiligten angenehm und es lief alles top. Schon während der Bauzeit hat die Wohnung auch den künftigen Mieter begeistert, so dass die Wohnung sofort vermietet war.

Frau Klawatsch…
… Die Bauzeit war stressfrei, alle Termine wurden eingehalten. … Sonderwünsche, Reklamationen, wurden immer sofort erledigt. Mein ganz besonderer Dank an sie Herr Lautenbach und Herr Conz und das Friederich Wohnbauteam, sowie an Bauleiter Herrn Schmidt der immer da war, wenn er gebraucht wurde. … Mit Friederich Wohnbau kannst du Termingerecht und stressfrei bauen.

Frau Lemcke…
Ich bin froh, dass ich mich für Ihre Immobilie entschieden habe. Nicht nur ich, auch meine Familie, allen voran mein Enkel finden die Wohnung cool. … Die Fa. Friederich-Wohnbau kann ich jederzeit weiterempfehlen.

Familie Marzell...
Als wir uns entschlossen, ein Haus zu bauen, war für uns gleich klar, dass wir dies nur mit Fa. Friederich Wohnbau tun würden. … In jeder Phase der Planung, des Genehmigungsverfahrens und der Bauausführung stand uns Herr Lautenbach mit Rat und Tat zur Seite. … Die Bauarbeiten schritten so zügig voran, dass der Rohbau in ca. vier Wochen erledigt war… … Nach einem halben Jahr konnte uns unser Haus übergeben werden. … Wir können Fa. Friederich Wohnbau aus voller Überzeugung weiterempfehlen und bedanken uns hiermit nochmals für die gelungene Umsetzung unseres Hausbaus.

Familie Dosch – Gay
… Sie waren und sind ein tolles Wohnbau Team die man sehr gerne weiterempfehlen kann und darf…!

Familie Kaczynski
… weil wir von der ersten Minute an gut beraten wurden und einen dauerhaft starken Partner an der Seite hatten. … Die Bauzeit verlief super schnell und reibungslos. Auch ca. 1 Jahr nach Bauende steht uns die Fa. Friederich beratend zur Seite, Reklamationen werden zeitnah bearbeitet. Abschließend können wir auf jeden Fall guten Gewissens die Fa. Friederich weiterempfehlen u. würden jederzeit auch selbst wieder mit den Herren bauen/kaufen.

Frau Pfahl
Bei Friedrich Wohnbau sind absolute Experten am Werk! … Die Termine wurden alle eingehalten und der Bau wie versprochen vorzeitig fertig. … Wer Wert auf höchste Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauen beim Hausbau legt, ist hier bei der richtigen Adresse!

Familie Kuhnle
Vielen Dank, dass Sie sich so viel Zeit genommen haben, all unsere Fragen beantwortet haben und letztlich auch meinen Mann von unsere Immobilie überzeugen konnten. … Es ist alles genau so geworden wie wir es uns vorgestellt haben und einiges sogar besser. Herzlichen Dank an alle, dass die Kommunikation, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft auch nach Vertragsabschluss einwandfrei geblieben ist.

Familie Mayer
Als Senioren waren wir auf der Suche nach einer zentral gelegenen, pflegeleichten Erdgeschosswohnung. … Jetzt in der neuen Wohnung sind wir glücklich und froh unseren Wohntraum, Dank Friederich Wohnbau erreicht zu haben. … Die Bauzeit hätte nicht besser laufen können. … Danke für die schöne Wohnung in einer gelungenen Wohnanlage.

Familie Slawik
… Die Kontaktaufnahme aber auch das erste Informationsgespräch waren unheimlich positiv aufgebaut.  … Eine tolle sachliche und professionelle Abwicklung. …. Sehr gute und regelmäßige Information über den Baufortschritt (in Bild und Text). Auch bei kleinen Missverständnissen wurden diese zügig und offensiv angegangen und geklärt. … Bauphase, Fertigstellung und Übergabe erfolgen allesamt planmäßig (trotz COVD-19). Die kleinen Reklamationen im Nachgang wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit zügig geklärt. … Einfach nur empfehlenswert. Wir sind glücklich und dankbar. …
 

2 Sie fragen nach fertiggestellten Einfamilienhäusern? Hier ein kleiner Auszug:

Einige aktuell fertiggestellte Objekte finden Sie in unserer Referenzgalerie.

  • Stettiner Str. 19 bis 37 in Bad Friedrichshall-Jagstfeld
  • Reutlinger Str. 84 in Neckarsulm
  • Johannisbeerweg 2 in Lauffen
  • Seestr. 34 in Heilbronn-Böckingen
  • Lange Str. 6 in Bad Friedrichshall-Kochendorf
  • Hagenbacher Str. 75 in Bad Friedrichshall-Kochendorf
  • Kolpingstr. 71 in Oedheim
  • Heinrich-Böll-Str. 11/1 in Untergruppenbach
  • Steppachweg 70 in Neckarsulm
  • In den Sandäckern 17 in Bad Friedrichshall
  • Heideweg 5-1 in Bad Friedrichshall-Hagenbach
  • Kleiner Burggartenweg 3 in Bad Rappenau-Heinsheim
  • Bertolt-Brecht-Weg 5 in Bad Friedrichshall
  • Erich-Kästner-Weg 5 in Bad Friedrichshall
  • Marmorweg 14 in Offenau
  • Kornlupferweg 2 in Offenau
  • Fellbacher Weg 20 in Neckarsulm
  • Finkenstr. 35 + 37 in Oedheim
  • Brunnenstr. 9 in Oedheim
  • Württemberger Str. 4 in Oedheim
  • Alemannenstr. 6 in Bad Friedrichshall-Duttenberg

3 Sie fragen nach einem Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe beim Notar - allgemein:

Der NOTAR INFORMIERT

Grundstückskauf und Finanzierung
Immobilienkauf ohne Risiko
Die eigenen vier Wände, eigener Grund und Boden — davon träumen viele. Dafür sind sie bereit, mühsam Erspartes zu opfern, Kredite auf für Käufer wie für Verkäufer geht es meist um viel Geld. Und keiner von beiden möchte dabei böse Überraschungen erleben oder sein Geld verlieren. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz des Verkäufers und des Käufers vor: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte sind nur rechtsgültig, wenn sie von einem Notar besiegelt werden.

Erbbaurecht: Grundstück und Haus gehören normalerweise untrennbar zusammen. Wer also ein Haus kaufen will, der muss das Grundstück kaufen, auf dem das Haus steht. Wird der Käufer als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen, wird er automatisch auch Eigentümer des Hauses. Beim Erbbaurecht ist das anders. Erwirbt man ein Erbbaurecht, kann man auf einem Grundstück, das einem anderen gehört, ein eigenes Haus haben (entweder bauen oder ein vorhandenes nutzen). Dafür erhält der Grundstückseigentümer normalerweise einen jährlichen Geldbetrag — den Erbbauzins. Erbbaurrechte können wie Grundstücke verkauft und belastet werden.
Dem Notar hat das Gesetz die Aufgabe übertragen, Käufer wie Verkäufer vor Fallstricken zu bewahren. Der Notar garantiert beiden Seiten optimale juristische Beratung. Er setzt Ihre Vereinbarungen in einem wasserdichten Vertrag um, schlägt sachgerechte Regelungen vor und bespricht den Text. Der Vertragsentwurf ist bereits juristisch ausformuliert. Lesen Sie ihn dennoch gründlich durch. Haben Sie Zweifel oder Fragen, können Sie sich selbstverständlich ohne Mehrkosten — an den Notar wenden. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Für viele Notarverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern hat der Gesetzgeber eine Bedenkfrist von vierzehn Tagen bis zur verbindlichen Unterschrift eingeführt. Haben Sie sich entschieden und sind Sie mit der anderen Seite einig, nimmt der Notar die Beurkundung vor.

Beurkundung: Der Notar bespricht den Vertragstext mit den Beteiligten, wobei er ihn vollständig vorliest, damit nichts übersehen wird. Wenn alle mit dem Text einverstanden sind, unterschreiben sie ihn. Mit seiner Unterschritt bestätigt der Notar, dass er den Vertrag amtlich geprüft hat und die Beurkundung abgeschlossen ist. Das Original wird sicher und vertraulich beim Notar verwahrt.
Zusätzlich organisiert der Notar die Abwicklung des besiegelten Kaufvertrages, besorgt behördliche Genehmigungen, stellt bei Gericht die notwendigen Anträge und kümmert sich um die Löschung von Belastungen im Grundbuch. Er veranlasst die Eintragung einer Vormerkung. Er verwaltet, soweit erforderlich, den ihm anvertrauten Kaufpreis auf einem Notaranderkonto.

Die Vormerkung sichert die Eintragung eines Rechts. Die Eintragung einer Eigentumsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt) sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung an dem veräußerten Grundstück, das heißt, dieses wird für den Käufer „reserviert“.
Schließlich achtet der Notar darauf, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ordnungsgemäß erfolgt. Wenn der Käufer ein Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen hat, beurkundet der Notar Grundschulden und Hypotheken.

Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt, einer Abteilung des Amtsgerichts, geführt. Dem Grundbuch kann jeder die Eigentumsverhältnisse, die genaue Beschreibung des Grundstücks und dessen mögliche Belastungen (zum Beispiel Wegerechte, Grundschulden, Hypotheken) entnehmen. Es ist ein öffentliches Register, auf das man sich verlassen kann. Der Notar sieht das Grundbuch für die Vertragsbeteiligten ein und erläutert dessen Inhalt.
Der Käufer sollte den Finanzierungsplan frühzeitig mit seiner Bank festgelegt haben. Dann kann der Notar die passenden vertraglichen Zahlungsfristen vorschlagen. Wenn die finanzierende Bank dem Notar die für die Grundschuld oder Hypothek erforderlichen Angaben zugeschickt hat, kann der Notar alles so vorbereiten, dass diese Sicherheiten im gleichen Termin wie der Kaufvertrag beurkundet werden können.

Vertragsgestaltung Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Im Supermarkt zahlt der Käufer bar und ihm gehört die Ware. Beim Grundstückskauf ist das komplizierter. Der Käufer wird nicht Eigentümer, indem er den Haustürschlüssel erhält. Er muss erst als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch muss noch einiges geschehen. Für die Zwischenzeit sieht der Kauf zum Schutz von Verkäufer und Käufer einige Absicherungen vor, damit der Effekt „Geld gegen Ware“ eintritt.

Fälligkeit des Kaufpreises Der Käufer will den Kaufpreis erst zahlen, wenn er das unbelastete Eigentum an dem Grundstück wie vereinbart — sicher erhalten wird. Der Notar kennt die Voraussetzungen dafür und schlägt eine entsprechende Vertragsklausel vor. Meist wird der Notar beauftragt, alle gerichtlichen, behördlichen und privaten Erklärrungen zu beschaffen und Anträge zu stellen. Für Sie selbst wäre das sehr aufwändig. Der Notar entlastet Sie. Liegen dem Notar alle Unterlagen vor, teilt er Ihnen dies mit (Fälligkeitsmitteilung). Jetzt kann der Käufer den Kaufpreis bezahlen. Stattdessen kann der Kaufpreis über ein Notaranderkonto bezahlt werden. Der Notar klärt in einem Beratungsgespräch, ob dies erforderlich ist.

Notaranderkonto: In vielen Fällen zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder an von diesem bestimmte Personen. Manchmal kann es aber im Interesse des Verkäufers oder Käufers sein, dass auch zur Kaufpreiszahlung der Notar eingeschaltet wird. Der Käufer zahlt dann auf das Notaranderkonto. Das Notaranderkonto ist ein Konto des Notars, auf dem aber Geld liegt, das Anderen gehört. Die Führung des Notaranderkontos ist also eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Im Kaufvertrag weisen der Verkäufer und der Käufer den Notar an, wie der Kaufpreis von dem Notaranderkonto ausgezahlt werden kann.

Übergang von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr (Wirtschaftlicher Übergang)
Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn er in das Grundbuch eingetragen wird. Oft soll der Käufer schon vor diesem Zeitpunkt das Haus oder die Wohnung wie ein Eigentümer benutzen dürfen (wirtschaftlicher Übergang). Ab dann stehen ihm alle Erträge des Grundstücks — z.B. Mieteinnahmen — zu. Dafür muss er aber auch alle Kosten — z.B. Grundsteuern, Müll und Abwassergebühren — tragen. Der Zeitpunkt wird im Kaufvertrag vereinbart: Meist muss der Käufer den Kaufpreis bezahlen, bevor er den Hausschlüssel erhält.

Übergang des Eigentums
Der Verkäufer will sein Eigentum erst aufgeben, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Deshalb reicht der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums erst dann beim Grundbuchamt ein, wenn ihm ein Zahlungsbeleg vorliegt.
© Quelle: notar DNotV GmbH
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

4 Sie fragen nach einem Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe beim Notar - Bauträger:

Der NOTAR INFORMIERT

Bauträgervertrag
Oft werden Häuser oder Wohnungen verkauft, die noch nicht fertig gestellt sind. Der Verkäufer heißt dann Bauträger. Bauträger und Käufer haben Vorteile: Der Bauträger hat Planungssicherheit. Das senkt die Kosten und wirkt sich günstig auf den Kaufpreis aus. Der Käufer kann das Objekt mitgestalten.
Da das Kaufobjekt noch nicht besichtigt werden kann, sind eine genaue Baubeschreibung und die Baupläne besonders wichtig. Diese Unterlagen muss sich der Käufer von dem Bauträger rechtzeitig vor der Beurkundung aushändigen lassen und genau durchsehen.
Bei einem Bauträgervertrag zahlt der Käufer den Kaufpreis meist nicht in einem Betrag, sondern in Raten. Die Raten richten sich nach dem tatsächlichen Baufortschritt. Der Bauträgervertrag legt auch fest, bis zu welchem Zeitpunkt das Objekt fertig gestellt sein muss. Er regelt die Rechte des Käufers bei Baumängeln. Sonderwünsche des Käufers müssen wie alle Vereinbarungen mit dem Bauträgervertrag beurkundet werden.

Eigentumswohnung
Man muss nicht gleich ein ganzes Grundstück mit einem Haus kaufen. Ein Haus kann auch in Eigentumswohnungen aufgeteilt sein. Der Käufer einer Eigentumswohnung erwirbt nicht nur Eigentum an der Wohnung (Sondereigentum),

Sondereigentum sind die Räume einer Wohnung abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Es kommt auf den Einzelfall an. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.
sondern gleichzeitig einen Anteil an dem gesamten Gebäude und an dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht (gemeinschaftliches Eigentum)

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind. Das sind vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen).
Die Wohnung, die räumlich genau abgegrenzt ist, steht nur dem jeweiligen Eigentümer zu. Der Rest des Gebäudes und die Freiflächen stehen grundsätzlich allen Wohnungseigentümern zu, sofern nicht Sondernutzugsrechte eingeräumt wurden.
Sondernutzungsrechte geben Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume). Eigentum an einzelnen Wohnungen eines Hauses entsteht, wenn das Haus in einer notariellen Teilungserklärung aufgeteilt wird. Jede Wohnung wird in das Grundbuch eingetragen. Die Eigentümer der Wohnungen bilden eine Gemeinschaft, die ihre Spielregeln braucht. Gesetzliche Regeln enthält das Wohnungseigentumsgesetz. Dieses wird durch eine Gemeinschaftsordnung und durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer ergänzt. Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse sind des halb wichtige Unterlagen. Ein Käufer, der sie sich vor der Beurkundung nicht genau anschaut, riskiert böse Überraschungen. Auch über das Hausgeld, das meist monatlich gezahlt wird, und über Instandhaltungsrücklagen muss sich der Käufer informieren.

Kaufpreisfinanzierung und Grundpfandrechte
Viele Käufer einer Immobilie finanzieren einen Teil des Kaufpreises über einen Bankkredit. Die Bank und der Käufer schließen einen Darlehensvertrag. Sie vereinbaren, wie das Darlehen zurückgezahlt wird, und regeln die Höhe der Zinsen. Die Bank will sich für den Fall absichern, dass der Käufer das Darlehen nicht zurückzahlen kann. Meistens wird das gekaufte Grundstück als Sicherheit verwendet. Dazu wird es zugunsten der Bank mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet.

Grundschuld oder Hypothek Viele Käufer eines Grundstücks sagen: „Mein Haus gehört für die nächsten 30 Jahre der Bank.“ Diese Redensart meint: Zwar wird der Käufer Eigentümer, wenn er im Grundbuch steht. Die Bank kann aber auf das Grundstück zugreifen, wenn der Darlehensnehmer nicht pünktlich zahlt. Mit der Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek ist es, als hätte der Käufer das Grundstück der Bank „verpfändet“. Die Bank kann das Grundstück durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung zu Geld machen. Gegenüber der Hypothek hat die Grundschuld den Vorteil, dass sie beliebig oft als Sicherheit für andere Forderungen verwendet werden kann. Welche Schulden durch die Grundschuld abgesichert werden, ergibt sich aus einer besonderen Vereinbarung — der Zweckerklärung. Die Zweckerklärung ist deshalb besonders wichtig. Man sollte sie sich genau ansehen, Fragen beantwortet der Notar in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Von beiden Sicherheiten hat sich die Grundschuld durchgesetzt. Grundschuld und Grundschuldzinsen müssen in das Grundbuch eingetragen werden. Die Grundschuld gibt der Bank das Recht, in das verpfändete Grundstück zu vollstrecken.

Grundschuldzinsen: Oft werden Grundschuldzinsen von 15 %, 18 % oder 20 % vereinbart und eingetragen. Das ist eine Obergrenze. Es bleibt Spielraum für andere Forderungen. Wirtschaftlich entscheidend ist die Zinshöhe der gesicherten Forderung, also z. B. aus dem Darlehensvertrag.

Schuldanerkenntnis und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Neben der Grundschuld verlangen die meisten Banken ein Schuldanerkenntnis: Wenn der Darlehensnehmer (Käufer) das Darlehen nicht zurückzahlt, könnte die Bank vor Gericht klagen. Mit dem Urteil könnte sie auf das restliche Vermögen des Darlehensnehmers zugreifen, also z.B. ein Konto oder Lohnansprüche pfänden. Das ist zeitaufwändig und teuer. Hat der Darlehensnehmer dagegen in der notariellen Bestellungsurkunde ein Schuldanerkenntnis abgegeben und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, kann die Bank ohne Gerichtsprozess vollstrecken. Vollstreckt die Bank zu Unrecht, kann sich der Darlehensnehmer vor Gericht dagegen wehren.
Der Notar begleitet Verkäufer und Käufer durch ihren Vertrag und seine Abwicklung. Er kennt bewährte Vertragsklauseln und passt sie neuen Gesetzen und Gerichtsurteilen an. Er hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und teure Streitigkeiten zu vermeiden.
© Quelle: notar DNotV GmbH
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!


 

Baurecht

1 Kein Kaufvertrag ohne Blick ins Grundbuch!

Was ist ein Grundbuch?

Allgemein gesagt ist es ein Register, in welches das Grundstück, die auf ihm ruhenden Belastungen und die Eigentumsverhältnisse eingetragen sind. Das Grundbuch vermeidet so unklare Rechtsverhältnisse an Grundstücken. Es wird – außer in Baden-Württemberg – bei den jeweiligen Amtsgerichten geführt, und zwar alle Grundstücke, die im Zuständigkeitsbereich des Gerichts liegen. Das Grundbuch enthält ein Bestandsverzeichnis, in dem Angaben über das Grundstück nach Wirtschaftsart, Lage und Größe festgehalten sind. Hier werden auch grundstücksgleiche Rechte, Miteigentumsanteile sowie eintretende Veränderungen eingetragen.

Was steht im Grundbuch?

Abteilung I:
In dieser Abteilung des Grundbuchs sind die (oder der) Eigentümer eingetragen. Bei mehreren sind Angaben über die einzelnen Eigentumsanteile (z.B. Erbengemeinschaft) festgehalten oder die Rechtsform, in der die Eigentümer zueinander stehen. Außerdem wird darüber informiert, auf welcher Grundlage die Eigentumseintragung passierte. „Auflassung“ bedeutet zum Beispiel, dass das Grundstück durch einen notariell beurkundeten Kauf erworben wurde.

Abteilung II:
Hier werden alle Belastungen des Grundstücks eingetragen (außer denen in Abteilung III), beispielsweise Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte oder das Recht, über ein Grundstück Leitungen, Rohre usw. zu führen. In dieser Abteilung kann auch das Nießbrauchrecht festgehalten werden. Nach diesem sind die Kinder des Eigentümers eines Mietshauses berechtigt, Mieten einzuziehen. Sie müssen sich jedoch auch um die ordentliche Bewirtschaftung des Hauses kümmern. Hat der Eigentümer eines Grundstückes einem Dritten das Vorverkaufsrecht eingeräumt, steht auch das in Abteilung II.

Abteilung III:
Neben Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden – den Grundpfandrechten – werden hier Vormerkungen und Widersprüche eingetragen, soweit sie sich auf oben genannte Grundpfandrechte beziehen. In der Spalte 1 werden die einzelnen Rechte fortlaufend nummeriert. Diese Reihenfolge ist wichtig, da mit der jeweiligen Nummerierung auch der Rang des jeweiligen Rechts bezeichnet wird.

2 Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Bevor das Traumhaus im Detail entwickelt wird, ist zunächst die Frage zu klären, ob das Grundstück , z.B. am Ortsrand und mit freiem See- oder Bergblick, überhaupt bebaubar ist. Am Anfang eines jeden Bauvorhabens steht also das Ob und damit das Bauplanungsrecht. Zusammen mit den bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden daher schon frühzeitig die Antworten auf die entscheidenden Fragen gegeben:

  • Wo darf gebaut werden?
  • Was darf gebaut werden?
  • Wie darf gebaut werden?
  • Wer ist zuständig für die Beantwortung dieser Fragen?

Wir informieren ausführlich über alle einschlägigen Vorschriften und den Gang des Verfahrens.

Wußten Sie schon...

1 Wußten Sie schon, wie Sie vermietet Immobilien abschreiben können!

Für Neufälle im Mietwohnungsbau bleibt die allgemeine Regelung des § 7 Abs. 4 EStG mit einer Absetzung für Abnutzung in Höhe von 3 v.H. pro Jahr, oder fragen Sie nach der Sonder-AfA.

Trotz der Abschaffung von Eigenheimzulage und der degressiven AfA bleibt die Wohnimmobilie schon allein zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge für private Kapitalanleger und Selbstnutzer interessant. Die Mietersparnis oder das zusätzliche Einkommen aus der Vermietung sind auch bisher wesentliche Argumente für Immobilieneigentum gewesen und haben nichts von ihrer Bedeutung verloren.
Staatliche Förderungen oder Abschreibungsmöglichkeiten sollten ohnehin grundsätzlich nicht ausschlaggebend für den Kauf sein. Entscheidend für den Kauf einer Immobilie sind immer die Qualität der Immobilie und die Wirtschaftlichkeit der Investition.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

2 Wußten Sie schon, wie richtig geheizt und gelüftet wird?

 

Wer kennt es nicht, Schimmel an den Wänden.

HEIZEN
Räume richtig temperieren, dann bleibt das Haus oder die Wohnung trocken und gesund: Bad 24 Grad, Arbeitszimmer 22 Grad, Wohnraum 21 Grad, Küche 18 Grad, Schlafzimmer mindestens 16 Grad, Treppenhaus 12 Grad, Keller 6 Grad oder frostfrei. Türen zu nicht beheizten Räumen schließen.
Und umgekehrt: Kühlt die Luft ab, dann kondensiert die überschüssige Feuchtigkeit: z.B. Sie setzen sich im Winter in das kalte Auto, atmen feuchte Luft aus, beschlagen die Autoscheiben.

LÜFTEN kurz aber effektiv
Die Fugen zwischen dem alten Rahmen und Fensterflügel wirken wie eine Dauerlüftung. Neue Fenster halten dicht. Deshalb muss man nach dem Erneuern bewusst mehr lüften als zuvor. Besonders wichtig ist das natürlich in der Heizsaison.
Woher kommt die Feuchtigkeit? Wir produzieren sie in der Wohnung: beim Kochen und Duschen, beim Atmen und Schwitzen wird viel Feuchtigkeit abgegeben, Blumen verdunsten Gießwasser: rund 10 Liter gibt ein Vier-Personenhaushalt pro Tag ab. Jeden Tag wird ein großer Eimer voll Wasser in die Wohnung gekippt. Das Wasser befindet sich in der Luft, unsichtbar als Wasserdampf. Beim Lüften verschwindet mit der verbrauchten Luft auch die Feuchte ins Freie.
Lüften funktioniert aber nur, wenn ein Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen besteht. Lüften kann etwa bei 21 Grad außen/innen und Windstille wirkungslos sein.

Wie viel muss man lüften?
Mindestens alle zwei Stunden sollte die Raumluft ausgetauscht werden. Denn in verbrauchter Luft sammeln sich Gerüche, ausgeatmetes Kohlendioxid und auch Schadstoffe aus Möbeln, Boden- oder Wandbelägen. Raumluft erneuern klappt am besten, wenn man das Fenster und eines gegenüber ganz aufmacht: Querlüften = 1 - 5 Minuten Stoßlüften = 5 - 10 Minuten Spaltlüften = 30 - 60 Minuten Lüften Sie kurz, am besten quer, bis zu 4 mal täglich. Je kälter es draußen ist, desto schneller geht das. Wenn Sie das Fenster kippen, dauert Lüften lang. In 45 Minuten kühlt winters die Fensterlaibung so aus, dass Feuchtigkeit daran kondensiert: der Schimmelpilz wächst!

3 Wußten Sie schon, dass Sie mit der „steinernen Rente“ gut versorgt sind!

 

Die Schaffung von Wohneigentum ist die einzige Art der Altersvorsorge, die sich bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter nutzen lässt.
Die deutsche Bevölkerung wird durchschnittlich immer älter. Während früher acht Erwerbstätige einen Rentner ernährten, sind es heute nur noch drei. In den kommenden Jahren wird sich dieses Verhältnis noch weiter verschlechtern - mit drastischen Folgen für die Rentenversicherung. Der Verband der Privaten Bausparkassen empfiehlt daher, so früh wie möglich mit der Altersvorsorge zu beginnen.
Wohneigentum ist dabei ein wichtiger Grundstein, auf den man unbedingt bauen sollte. Nachfolgend die wichtigsten Gründe, warum sich der Erwerb von Eigenheim oder einer Eigentumswohnung auch in der heutigen Zeit noch in jedem Falle lohnt.

Vermögensaufbau:
Studien haben ergeben, dass Häuslesbauer durch das regelmäßige, zielgerichtete Sparen mehr Vermögen ansammeln als Mieter mit gleichem Einkommen.

Mietersparnis:
Anstelle der Miete bilden Hausherren Rücklagen für ihr Haus. Dieses Geld kommt ihnen, anders als bei den Mietern, selbst wieder zugute.

Zusatzrente:
Besonders im Alter macht sich eine schuldenfreie Immobilie bezahlt. Die Mietersparnis, die Differenz zwischen Rücklagen und Miete, wird zur Zusatzrente.

Vorsorge:
Mit Wohneigentum sorgt man auch für die Kinder und Kindeskinder vor. Ein Haus kann als solide Vermögensgrundlage von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Steuerersparnis:
Wohneigentum spart Steuern. Beispiel: Die geplante nachgelagerte Besteuerung von Renten und anderen Anlageformen fällt bei selbst genutzten Immobilien nicht an.

Finanzielle Sicherheit:
Ein Haus ist eine inflationssichere Anlage, deren Wert über die Jahre stabil bleibt oder meist noch steigt.

Wohn-Sicherheit:
Mieterhöhung oder gar Kündigungen müssen Hausherrn nicht befürchten.

Flexibilität:
Trotz Haus oder Eigentumswohnung ist man nicht an einen Ort gebunden. Die Immobilie kann jederzeit vermietet oder verkauft werden.

Förderungen:
Außerdem werden Bauherren vom Staat unterstützt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Eigenheimzulage, es werden Bausparverträge finanziell gefördert oder Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen, bezuschusst.

Übrigens:
Der Erwerb von Wohneigentum ist die einzige Altersvorsorge, die man bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter nutzen kann.
Heilbronner Stimme vom 14.01.2009

4 Wußten Sie schon, welches die 8 unschlagbaren Gründe für den Immobilien-Erwerb sind?

 

1. Grund und Boden ist ein Teil der Schöpfung und nicht vermehrbar oder produzierbar. Die Immobilie übt, wie die großen Bauwerke der Welt, auf Menschen seit Jahrtausenden und in allen Kulturen eine besondere Faszination aus.

2.Die Wohnimmobilie von Friederich WOHNBAU ist das stabilste, sicherste und solideste Gut der Erde. Jede Form bedruckten Papiers ist vergänglich. Die schönsten Wertpapiere wurden in der kurzen Vergangenheit schon mehrere Male wertlos, und auch Geld ist nur bedrucktes Papier.

3.Die Immobilie von Friederich WOHNBAU ist die beste Alters- und Vermögenssicherung, sie schließt zu erwartende Versorgungslücken. Die letzte Rentenreform, die eine Rentenkürzung war, hat zur Folge, dass eine Rente von beispielsweise € 1.636,-- auf € 1.380,-- gekürzt wurde, und eine weitere Verschlechterung ist zu erwarten. Die Mietkosten dagegen sind ständig gestiegen.

4.Für Steuerzahler ist die Immobilie von Friederich WOHNBAU wahrscheinlich das lohnendste Steuerspargut . Selbst unter Berücksichtigung der Steueränderungen ergeben sich je nach individueller Einkommens- und Vermögenslage verschiedene interessante Steuermodelle.

5.Die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte aus dem Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten beträgt zehn Jahre. Eine Ausnahme gilt bei Veräußerung von Immobilien, die ausschließlich vor Verkauf oder in den letzten zwei Jahren und im Veräußerungsjahr zu eigenen Wohnzwecken verwendet wurden.

6.Die Immobilie von Friederich WOHNBAU ist ein rentables Gut mit einer hohen Rendite. Bei entsprechendem Einkommen kann man sie ohne Eigenkapital erwerben. Bisweilen sind in der Vergangenheit außergewöhnliche Wertsteigerungen erzielt worden.

7.Immobilienkäufer von Friederich WOHNBAU profitieren zur Zeit von historisch günstigen Umständen. Die Zinsen befinden sich auf einem einmaligen Tiefstand. In Verbindung mit vielfach günstigen Immobilienpreisen ergeben sich zahlreiche attraktive Kaufgelegenheiten. Der durchschnittliche Zinssatz ist zur Zeit sehr niedrig für ein zehnjähriges Darlehen. In den vergangenen 30 Jahren betrug der durchschnittliche Zinssatz dagegen rund 8 Prozent, also fast vierfach soviel. Bei 3,5 Prozent belaufen sich die monatlichen Zinskosten für ein zehnjähriges Darlehen von 100.000 € auf 292 €, bei 8 Prozent betragen die Zinskosten 667 € pro Monat. Beim Höchststand von 1974 musste man umgerechnet 910 € zahlen.

8.Friederich WOHNBAU bietet eine EDV-gestützte Finanzanalyse auch mit öffentlichen Förderungen!